Bauplanung

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Bauplanung beschreibt einen Vorgang, bei dem ein Bauvorhaben gedanklich entwickelt und gestaltet wird. Diese gedanklichen Überlegungen werden in Architekturzeichnungen und Bauzeichnungen festgehalten. Dabei muss der örtliche Baugrund in seiner Form und Eigenschaft berücksichtigt werden. Die Umsetzbarkeit der Planung wird in Berechnungen nachgewiesen. Die Bauplanung ist der erste Abschnitt des Bauprozesses, wird jedoch auch noch während der Bauausführung weitergeführt. Sie ist Voraussetzung für die Genehmigung eines Bauvorhabens in Deutschland

Bauplanungsarten

Es werden grob vier Arten von Bauplanungen unterschieden:
Hochbauplanung
Ingenieurbauplanung
Tief-, Straßen-, und Landschaftsbauplanung
Fachplanung

Alle diese Bereiche stehen in enger Verbindung zueinander und werden von Architekten, Bauingenieuren, Landschaftsarchitekten und Fachplanern bearbeitet.

Vorschriften der Bauplanung
Bei der Bauplanung sind verschiedene rechtliche und technische Bestimmungen zu beachten. Ziel der Festsetzung baurechtlicher Bestimmungen sind die Gewährleistung von Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Bauvorhabens. Der verantwortliche Planer hat die Bestimmungen, die im Baubereich auch Anerkannte Regeln der Technik genannt werden, zu berücksichtigen. Des Weiteren ist auch auf die Einhaltung von Verordnungen und Gesetzen (beispielsweise Baugesetzbuch, Bauordnung) zu achten.

Planungsphasen
Leistungsphasen nach HOAI
1.Grundlagenermittlung
2.Vorplanung
3.Entwurfsplanung
4.Genehmigungsplanung
5.Ausführungsplanung
6.Vorbereitung der Vergabe
7.Mitwirkung bei der Vergabe
8.Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation
9.ObjektbetreuungDie Bauplanung wird gemäß der HOAI in Phasen gegliedert: (je nach Komplexität des
   Bauvorhabens können Teilpunkte entfallen)

Grundlagenermittlung
Klärung der Aufgabenstellung und technischer und wirtschaftlicher Grundsatzfragen
Ortsbesichtigung des Baugrundes und der näheren Umgebung (Bauherr und Planer)
Ergebnisdarstellung

Vorplanung

Analyse der Grundlagen
Erkundigungen über Art des Baugrundes einholen
überschlägige Systemauslegung
Erstellung Planungskonzept
eventuelle alternative Lösungsmöglichkeiten
Kostenschätzung nach DIN 276
Ergebnisdarstellung

Entwurfsplanung
Berechnung und Auslegung der Anlage
Entwurfszeichnungen Maßstab 1:100
Projektbeschreibung
Kostenberechnung nach DIN 276
Ergebnisdarstellung

Genehmigungsplanung
Erarbeitung der Vorlagen für Zustimmungen und Genehmigungen
Verhandlungen mit Behörden
Zusammenstellung der Unterlagen
Einreichplan und seine
Bewilligung durch die Baubehörde
Ausführungsplanung
Erstellung der Ausführungszeichnungen Maßstab 1:50, Detailzeichnungen 1:1 bis 1:20
Projektbeschreibung zur Ausführung
Vorbereitung der Vergabe
Erstellung von Leistungsverzeichnissen zur Einholung von vergleichbaren Angeboten für die Ausführung
Mitwirkung bei der Vergabe
Prüfung und Wertung der Angebote
Aufstellung eines Preisspiegels
Mitwirkung bei der Auftragserteilung

Bauüberwachung
Überwachung der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Planung, den Leistungsverzeichnissen sowie den anerkannten Regeln der Technik
Mitwirkung bei der Aufstellung und Überwachung eines Zeitplanes, Überprüfung von Aufmaßen und Rechnungen der ausführenden Unternehmen
Fachtechnische Abnahme der Leistungen und Feststellung der Mängel
Überwachung der Mängelbeseitigung

Quelle: Wikipedia / https://de.wikipedia.org/
wiki/Bauplanung


  
Bauvorlageberechtigung 

Die Bauvorlageberechtigung ist erforderlich, um Genehmigungsplanungen für die Änderung bzw. Errichtung sowie den Abbruch von Bauwerken als verantwortlicher Planfertiger unterzeichnen zu dürfen. Der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser ist für deren Inhalt öffentlich-rechtlich verantwortlich.
Die Bauvorlageberechtigung wird in Deutschland durch Länderrecht geregelt, dadurch ergeben sich teilweise Abweichungen von nachfolgendem Schema.

Über die Große Bauvorlageberechtigung (für alle Bauwerke) verfügt insbesondere:

wer die geschützte Berufsbezeichnung Architekt trägt (Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer)
wer die Berufsbezeichnung Bauingenieur trägt und in einer Ingenieurkammer in eine Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen ist

Die Bayerische und Hessische Bauordnung kennen zusätzlich die kleine Bauvorlageberechtigung, insbesondere für:

Absolventen eines Bauingenieur- oder Architekturstudiums (vor dem Erhalt der Großen  Bauvorlageberechtigung, für die 2-3 Jahre Berufserfahrung notwendig sind.)
Meister des Maurer- und Betonbauerhandwerks sowie des Zimmererhandwerks und Bautechniker

Je nach Bundesland und jeweiliger Landesbauordnung wird der Entwurfsverfasser auch als Objektplaner oder Planfertiger bezeichnet. Die Landesbauordnungen und Regelwerke der Architektenkammern und Ingenieurkammern regeln die Anforderungen an den Entwurfsverfasser.
Während traditionell die Bauvorlageberechtigung auch sämtliche Nachweisberechtigungen umfasste, kam es im Zuge der letzten Bauordnungsnovellen hier teilweise zu unterschiedlichen Entwicklungen für die verschiedenen Nachweise, wie Standsicherheit, Schallschutz, Brandschutz, Wärmeschutz usw.
Aufgrund der deutlich größeren Verantwortung der Bauvorlageberechtigten durch die Bauordnungsnovellen der letzten Jahre fordern viele Fachleute, Bauvorlageberechtigte und die Ingenieurkammern, dass nach dem Vorbild der Architekten auch die Bauingenieure Pflichtmitglieder der Ingenieurkammer sein müssen um die große Bauvorlageberechtigung zu erhalten, wie dies bereits im Saarland der Fall ist. Nur dadurch könne die Kammer die ordnungsgemäße Berufsausübung, Fortbildung, Versicherung usw. der Bauvorlageberechtigten im Sinne von Sicherheit und Verbraucherschutz überwachen.

TEXT-Quelle: Wikipedia  https://de.wikipedia.org/wiki/ Bauvorlageberechtigung

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