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Bäderstudio

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Typische Einrichtungsgegenstände in einem Badezimmer: Badewanne, Dusche, Waschbecken, Bidet und Toilette Ein Badezimmer bzw. norddeutsch Badestube (umgangssprachlich kurz Bad) bezeichnet den Raum einer Wohnung oder eines Gebäudes, in dem sich Personen baden oder duschen, die Hände waschen oder „erfrischen“ können. In den USA ist die Frage nach dem bathroom eine Umschreibung für die Suche nach der Toilette. Oftmals wird das Badezimmer auch für die Rasur und Haarpflege genutzt.

Der für Badezimmer häufig verwendete Begriff Nasszelle bezeichnet allgemein Räume, in denen Wasserentnahmestellen vorhanden sind und in denen der Boden „wasserdicht“ ausgerüstet ist, etwa eine Duschkabine, eine Waschküche oder WC- und Waschräume in einem Betrieb.

Geschichte
Vorgefertigte Nasszelle aus Kunststoff-Formteilen in einem Innsbrucker Hotel, 1970er Jahre In einer Großstadt wie Kopenhagen existierte im Jahr 1906 nur in 3,8 % aller Wohnungen ein Badezimmer. Als im gleichen Jahr das Hotel Ritz in London eröffnet wurde, besaß es als Neuheit in jeder Suite ein Badezimmer.

Eine allgemeine Verbreitung von Badezimmern in Deutschland fand erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts statt. Bei Neubauten in den 1950ern sprach man noch von einer „Nasszelle“. Zuvor wurde in Wannen, Bottichen oder Zubern in der Küche, Waschküche oder in Städten in öffentlichen Bädern, den so genannten Volksbädern, gebadet. Ein Badezimmer konnten sich bis dahin nur sehr wohlhabende Leute leisten. Für den Luxus eines Badezimmers mussten folgende Voraussetzungen erfüllt sein: ein gesondertes Zimmer, das möglichst beheizbar war, fließendes Wasser, ein Anschluss zur Hauskanalisation, ein besonderer Ofen oder Boiler, der groß genug war, um relativ viel Wasser beheizen zu können, und letztendlich eine Badewanne. Eine Übergangsform stellte das sogenannte Frankfurter Bad dar, die Badewanne befand sich bei dieser Art von Wohnung in der Küche oder im Schlafzimmer.

Ausstattung
Normales Inventar in einem Badezimmer sind eine Badewanne und/oder eine Dusche und ein Waschbecken sowie Seifen, Bürsten, Handtücher und Armaturen. Heutzutage ist meistens auch eine Toilette Bestandteil des Badezimmers, in vielen Ländern ebenfalls ein Bidet. Badezimmer- Ideen haben aber in letzter Zeit eine neue Dimension angenommen. Neben rein funktionalen Elementen wie Dusche oder Toilette rücken verstärkt Badideen für Spa-Elemente in moderne Badezimmer-Konzepte ein (beispielsweise Sauna-Kabinen, Infrarotwärmekabinen, Whirlpools, Fitnessgeräte etc.)

Zunehmend wird bei Badezimmern Wert auf Barrierefreiheit gelegt, damit sie beispielsweise auch von körperlich beeinträchtigten älteren Menschen benutzt werden können. Hierzu wird beispielsweise auf Duschwannen verzichtet und stattdessen nur ein Bodeneinlauf vorgesehen, die Toilette wird etwas höher angebracht, damit das Aufstehen leichter fällt.

Badplanung
Die VDI-Richtlinie 6000 Blatt 1 enthält Mindestmaße sowie Anforderungen an die Ausstattung von Bädern und anderen Sanitärräumen. (In Klammern jeweils die Maße besonders kleiner Ausführungen.) Ein Standardwaschbecken ist demnach 60 cm breit und 55 cm tief, während ein reines Handwaschbecken 45 cm breit und 35 cm tief ist. Ein wandhängendes Toilettenbecken ist ebenso wie ein Bidet 40 (35) cm breit und 60 (53) cm tief, während ein freistehendes WC oder ein WC mit aufsitzendem Spülkasten in der Tiefe 75 (66) cm Platz benötigt. Urinale sind 40 (29) cm breit und 40 (21) cm tief. Eine Badewanne ist in der Regel 170 (160) × 75 (70) cm groß. Eine Duschwanne ist in der Regel entweder 80 × 80 cm oder 75 × 90 cm groß.

Elektrische Sicherheit
In Räumen mit Badewanne oder Dusche besteht für Menschen – aufgrund der zumindest vorübergehend feuchten Umgebungsbedingungen – ein höheres Risiko als in der sonst üblichen trockenen Umgebung, durch elektrische Anlagen und Einrichtungen gefährdet zu werden. Es gelten daher besondere Anforderungen für die elektrischen Anlagen in diesen Räumen, die Gegenstand der internationalen Norm IEC 60364-7-701:2006-02 sind und für Deutschland in der DIN-VDE-Norm 0100-701:2008-10 abgehandelt werden.

Für elektrische Anlagen in Räumen mit Badewanne und Dusche müssen die festgelegten Bereiche 0, 1 und 2 und deren Grenzen gemäß DIN VDE 0100-701:2008-10 berücksichtigt werden. Die Art der zugelassenen elektrischen Betriebsmittel, die erforderliche Schutzart, die zulässige Betriebsspannung und die Ausführung von Kabel und Leitungsanlagen in den einzelnen Bereichen ist streng reglementiert. Die folgenden Angaben stellen einen vereinfachten und gekürzten Überblick der wesentlichen Eckpunkte in der Norm dar; für Detailfragen wendet man sich an eine Elektrofachkraft.
  • Im Bereich 0 dürfen elektrische Betriebsmittel nur errichtet werden, wenn sie nach Herstellerangaben ausdrücklich für die Verwendung und Montage für diesen Bereich geeignet sind und ortsfest angebracht und fest angeschlossen sind und durch Kleinspannung SELV mit einer Nennspannung die AC 12 V oder DC 30 V und Schutzart IPX7 aufweisen.

  • Im Bereich 1 dürfen elektrische Betriebsmittel nur errichtet werden, wenn sie nach Herstellerangaben für die Verwendung und Montage für diesen Bereich geeignet sind und ortsfest angebracht und fest angeschlossen sind und für andere Betriebsmittel als (die für Netzbetrieb zugelassenen) Whirlpooleinrichtungen, Duschpumpen, Verbrauchsmittel für Lüftung, Handtuchtrockner und Wassererwärmer durch Kleinspannung SELV mit einer Nennspannung die AC 25 V oder DC 60 V und Schutzart IPX4 bzw. im Strahlwasserbereich IPX5 aufweisen.

  • Im Bereich 2 dürfen elektrische Betriebsmittel nur errichtet werden, wenn sie mindestens der Schutzart IPX4 entsprechen und wenn es keine Steckdosen (auch nicht solche mit Klappdeckel) sind.
Alle Stromkreise[ müssen durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von I?N=30 mA geschützt sein. Das gilt auch für Kabel und Leitungsanlagen, die nur durch den Raum geführt, aber für einen anderen Raum bestimmt sind. Installationsverteiler sind in Räumen mit Badewanne oder Dusche nicht zulässig und bei Montage in einem angrenzenden Raum muss eine mineralische Restwanddicke von mindestens 6 cm zum Raum mit Dusche oder Badewanne eingehalten werden.

Für unter Bestandschutz stehende Altanlagen ist eine Nachrüstung auf aktuellen Stand der Technik (Normenlage) nicht gefordert, solange die Anlage nicht erweitert wird. Bestehende Steckdosen dürfen jederzeit gegen gleichartige oder auch gegen solche mit Zusatzschutz (SRCDs bzw. umgangssprachlich FI-Steckdosen) ersetzt werden. Wird jedoch eine Steckdose versetzt oder es kommt eine weitere hinzu, dann muss auf den aktuellen Stand der Technik nachgerüstet werden. Somit muss der ganze versorgende Stromkreis (also einschließlich der Kabel und Leitungsanlage) mit einem RCD geschützt werden (was durchgehende dreiadrige Verdrahtung bis zum nächsten Verteiler voraussetzt).

Quelle: Wikipedia


Sanitärtechnik

Die Sanitärtechnik deckt im privaten und öffentlichen Bau die Bereiche ab, die der Hygiene und der Gesundheit des Menschen dienen. Dazu gehören insbesondere technische Installationen für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung.

Sanitärtechnik kommt innerhäuslich nicht nur im privaten Badezimmer vor, sondern ist auch die Grundlage für den Betrieb einer Versorgung mit Nutzwasser. Sie kommt ferner an allen weiteren Orten zum Einsatz, an denen auf hygienische Verhältnisse besonderer Wert gelegt wird - z. B. in Schwimmbädern, Saunen, Großküchen oder Schlachthäusern.

Größter und sichtbarster Teil der Sanitärtechnik sind die Sanitärkeramiken und die Armaturen wie Mischbatterien. Nicht zu den Keramiken zählen Badewanne und Duschtasse, da diese aus emailliertem Stahlblech oder heutzutage oft aus Acryl hergestellt sind. Im Jahr 2012 setzte die deutsche Sanitärwirtschaft im In- und Ausland rund 21,1 Milliarden Euro um.

Quelle: Wikipedia
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