Arbeitsschutz-
Managementsystem
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Ein Arbeitsschutz- managementsystem (AMS) soll Unternehmen in prozesshafter Weise dazu dienen, in ihren Betrieben Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Verletzungen und Erkrankungen zu vermeiden sowie generell die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu schützen. Verschiedene Leitfäden und Standards beinhalten Vorgaben dazu.
Standards für AMS
ASCA ist ein Arbeitsschutz und Sicherheitstechnischer Check in Anlagen, den das Land Hessen im Jahr 1993 für seine Aufsichtsbehörden erstellt hat. Er besteht aus diversen Checklisten, zum Beispiel für die Meisterebene oder für die Dokumente im Arbeits- und Gesundheitsschutz, die das Auffinden und Beseitigen von Systemfehlern in der
Arbeitsschutz- organisation von Anlagenbetreibern ermöglichen.
ILO-OSH 2001[1], der Leitfaden für Arbeitsschutz- managementsysteme der International Labour Organization (ILO,
Arbeitsschutz- organisation der UN), ist weltweit anerkannt. Er wurde weitgehend inhaltsgleich in Deutschland im Nationalen Leitfaden für
Arbeitsschutz- managementsysteme umgesetzt, für dessen Umsetzung z.B. die bayerische Gewerbeaufsicht Zertifikate ausstellen kann.[2] Es handelt sich bei ILO-OSH aber nicht um eine Norm, denn die Normung von AMS ist nach wie vor politisch umstritten und nicht international akzeptiert. In den Anhängen B.3 und B.4 in OHSAS 18002:2008 wird OHSAS 18001:2007 mit ILO-OSH verglichen.
OHRIS (Occupational Health and Risk Management System) ist ein Arbeitsschutz- managementsystem-Konzept zur nachhaltig wirksamen Verbesserung des Schutzes der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gefahren und der Sicherheit technischer Anlagen. Entwickelt wurde es gemeinsam von der bayerischen Gewerbeaufsicht und der Wirtschaft. OHRIS kann in Organisation aller Branchen und Größen eingeführt werden.
OHSAS 18001 (Occupational Health and Safety Assessment Series) lehnt sich sehr eng an die ISO 9001 und an die ISO 14001 an. Im Jahr 2007 wurde OHSAS 18001 als britische Norm festgelegt. Auch in Polen wurde der Standard zu einer nationalen Norm erhoben. Mit einer Verbreitung in mehr als 80 Ländern der Welt ist OHSAS 18001 einer der bekanntesten und bedeutsamsten Standards für ein AMS. Eine Zertifizierung nach diesem Standard ist möglich.
SCC bedeutet Sicherheits Certifikat Contraktoren. Kontraktoren sind technische Dienstleister für die Petro- oder Großchemie und andere. Im Grunde ist es kein Managementsystem, sondern eher ein Fragenkatalog, der 1994 in den Niederlanden erstellt wurde. Eine Zertifizierung nach diesem Standard ist möglich.
OHRIS erfüllt die Vorgaben folgender nationaler und international anerkannten Spezifikationen:
Leitfaden für
Arbeitsschutz- managementsysteme der Internationalen Labour Organization (ILO)
"Guidelines on occupational safety and health management systems - ILO-OSH 2001",
Leitfaden des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
(LASI): Arbeitsschutz- managementsysteme "Spezifikation zur freiwilligen Einführung, Anwendung und Weiterentwicklung von Arbeitsschutz- managementsystemen (AMS)" LV
21.
Nationaler Leitfaden zu
Arbeitsschutz- managementsystemen.
OHRIS erfordert keine Fremdzertifizierung und verursacht keine dadurch bedingte Kostenbelastung für die Unternehmen. Die bayerischen Gewerbeaufsichtsämter beraten Unternehmen kostenlos bei der freiwilligen Einführung eines betrieblichen
Arbeitsschutz- managementsystems auf der Grundlage von OHRIS und führen auf Wunsch die Prüfung des betrieblichen
Arbeitsschutz- managementsystems durch und erkennen - nach einer erfolgreichen Prüfung - das System an. Die Grundlagen zu OHRIS und alle erforderlichen Hilfsmittel zu seiner Einführung und Anwendung wurden vom Bayerischen Umweltministerium in der Broschüre "Das OHRIS-Gesamtkonzept" veröffentlicht und können dort kostenlos bestellt bzw. heruntergeladen werden. Zusätzlich stehen im Internet periodisch aktualisierte Prüflisten für das interne Audit - als Textdatei und als Datenbankanwendung - zur Verfügung.
Richtlinien für AMS, die von den für Arbeitsschutz zuständigen Landesministerien empfohlen werden, sind: LASI LV 21 "Spezifikation zur freiwilligen Einführung, Anwendung und Weiterentwicklung von
Arbeitsschutz- managementsystemen (AMS)" sowie LASI LV 22[3] "Arbeitsschutz- managementsysteme - Handlungsanleitung zur freiwilligen Einführung und Anwendung von
Arbeitsschutz- managementsystemen (AMS) für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)".
Außerdem hat der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), heute die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV e.V.; seit der Fusion mit dem Bundesverband der Unfallkassen 2007), die Broschüre "5 Bausteine für einen gut organisierten Betrieb" erstellt. Hier sind auf 20 Seiten die wichtigsten Forderungen an ein AMS zusammengefasst.
Gründe für ein AMS
Unfallursache Nummer 1 sind heutzutage Verhaltens- und Organisationsmängel. Diese sind am besten mit einem AMS zu bekämpfen. Betriebe, die ein AMS vorweisen können, werden von den Aufsichtsbehörden seltener und ungenauer kontrolliert.[4] Das ist vorteilhaft für beide Seiten. In Betrieben mit Betriebsräten oder Personalräten ist es jedoch erforderlich, dass diese Arbeitnehmervertretung[5] genügend Kompetenz in der internen Auditierung nach dem von ihrem Unternehmen ausgewiesenen Zertifikat aufbaut, da die gesetzlich geregelten Beziehungen der Arbeitnehmervertretung zu Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften nicht für die Beziehung zu Zertifizierungs-unternehmen gelten.
Mittelfristig reduziert sich die Unfallhäufigkeit, was wiederum zu weniger Ausfallzeiten, Störfällen und Störungen im Betriebsablauf führt. Engagement und Loyalität der Beschäftigten, sowie die Attraktivität des Unternehmens für potenzielle neue Mitarbeiter steigen. Das Unternehmen kann besser an den demographischen Wandel angepasst werden. Die oberste Leitung wird in ihrer Rechtssicherheit gestärkt.
Haftungsrisiken im Arbeitsschutz
Die wichtigsten Rechtsquellen für mögliche strafrechtlich relevante Verstöße im Arbeits- und Gesundheitsschutz sind:
§ 823 BGB Schadensersatz (allgemein),
§ 104 SGB VII Beschränkung der Haftung der Unternehmer,
§ 105 SGB VII Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen,
§ 106 SGB VII Beschränkung der Haftung anderer Personen,
§ 108 SGB VII Bindung der Gerichte,
§ 110 SGB VII Haftung gegenüber dem Sozialversicherungsträger,
§ 145 StGB Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemittel,
§ 223 StGB Körperverletzung,
§ 224 StGB Gefährliche Körperverletzung,
§ 226 StGB Schwere Körperverletzung,
§ 230 StGB Strafantrag,
§ 306f StGB Herbeiführung einer Brandgefahr,
§ 319 StGB Baugefährdung,
Der Arbeitgeber hat nach § 3 Arbeitsschutzgesetz unter anderem "für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen". Verletzt er seine Pflichten vorsätzlich, so entfallen die im Sozialgesetzbuch VII genannten und oben aufgeführten Haftungsbeschränkungen. Bei grob fahrlässigem Handeln haftet der Arbeitgeber gegenüber den Sozialversicherungsträgern für die entstandenen Aufwendungen. Näheres regelt § 110 SGB VII.
AMS nach OHSAS 18001:2007
Grundlage der OHSAS 18001 sind die Normen ISO 9001 und ISO 14001.
Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutz Politik (A&G-Politik)
Die erste Forderung des AMS ist die Erklärung des Unternehmers oder der obersten Leitung über die Einführung eines Arbeits- und Gesundheitsschutz-managementsystems, von der alle Beschäftigten in Kenntnis gesetzt werden sollen. Dies kann durch Aushänge oder auch durch Merkkärtchen erfolgen, die an alle verteilt werden. Die A&G-Politik muss nach OHSAS 18001 auch die Verpflichtung enthalten, die geltenden rechtlichen Auflagen einzuhalten. Weiterhin muss die A&G-Politik der Öffentlichkeit zugänglich sein.
Planung
Die Gefährdungsbeurteilung, Risikoeinschätzung und darauf folgende Festlegung der Lenkungsmaßnahmen (siehe zum Beispiel:Maßnahmenhierarchie) sind wichtigster Bestandteil der Planung der A&G-Politik. Sowohl alltägliche Abläufe als auch seltene Tätigkeiten sind auf Gefahren und Risiken zu prüfen. Verfahrensanweisungen sollen sicherstellen, dass rechtliche Anforderungen an den Betrieb regelmäßig erhoben, bewertet und umgesetzt werden. Ziele und Programme zur ständigen Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes müssen festgelegt und aktiv ausgeführt werden. Von besonderer Bedeutung sind Schulungen für alle Hierarchieebenen.
Umsetzung
Verantwortlichkeiten (unter anderem Befähigte Person, Sicherheits- und Gesundheitsschutz-koordinator, Sicherheitsbeauftragter, Strahlenschutz-beauftragter) und Programme des AMS müssen aufgestellt und dementsprechend ausgeführt werden. Wichtige Beispiele sind Beschaffung von Arbeitsmitteln und Persönlichen Schutzausrüstungen, der Umgang mit Fremdfirmen, Kommunikation und Beratung mit den Beschäftigten und ihren Vertretern sowie Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr (u.a. Erste Hilfe, Explosionsschutz). Hier ergibt sich eine breite Schnittmenge zum Risikomanagement.
Controlling
Nach der Einführung muss das AMS regelmäßig überprüft werden. Ähnlich wie im finanziellen Sinne ist nach OHSAS 18001 ein Controlling einzuführen, bei dem die wichtigsten Kennzahlen und sonstigen Daten erhoben und bewertet werden. Bei Abweichungen sind entsprechende Korrekturmaßnahmen durchzuführen. Wie beim QMS, UMS oder bei der internen Revision sind interne Audits durchzuführen. Ist das System zertifiziert, müssen jedes Jahr zusätzliche externe Audits abgehalten werden.
Bewertung durch das oberste Management
Die oberste Leitung ist verpflichtet die Eignung des AMS in festgelegten Abständen zu bewerten. Ein derartiges Management-Review wird auch im QM - und UM-System durchgeführt.
AMS nach SCC / SCP
Typische nach SCC Sicherheits Certifikat Contraktoren zertifizierte Unternehmen sind Montagebetriebe, Elektroserviceunternehmen, Reinigungs- und Entsorgungsbetriebe, die auf dem Gelände von Petrochemie- oder sonstigen Großchemieunternehmen handwerkliche Arbeiten durchführen.
Nach SCP (Sicherheits Certifikat für Personaldienstleister) können Leiharbeitsfirmen zertifiziert werden, die für dieselbe Zielgruppe Leiharbeitnehmer zur Verfügung stellen. Auch hier wird ein AMS verlangt.
Die Gemeinsamkeiten mit OHSAS 18001 sind sehr groß. Es gibt allerdings auch Unterschiede. Von Kontraktoren eingesetzte Subunternehmen müssen ebenfalls ein Zertifikat oder ein geprüftes AMS aufweisen. Die operativen Führungskräfte der Kontraktoren müssen eine Prüfung von einer akkreditierten Organisation erfolgreich bestehen. SCC und SCP machen strenge Vorgaben für die Unfallzahlen der Kontraktoren (1000 Mann-Quote). Wer die Grenzwerte überschreitet beziehungsweise bestimmte sonstige harte Kriterien nicht erfüllt, erhält kein SCC-Zertifikat. Darüber hinaus werden auch grundlegende Bestimmungen des Umweltschutzes von den Zertifiziern mit geprüft. Daher wird dieses Managementsystem auch SGU - Sicherheit Gesundheit Umweltschutz - genannt.
SCC und SCP sind geschützte, akkreditierte Verfahren.
Quelle Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/
Arbeitsschutz-
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