Anästhesiepflege
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Anästhesieschwester/Pfleger / Fachgesundheitspfleger (Fachkrankenpfleger) für Anästhesie und Intensivpflege sind Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, die in der Intensiv- oder
der Anästhesiepflege arbeiten und eine in der Regel zweijährige Fachweiterbildung abgeschlossen haben.
Fachweiterbildung zum Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme an der Fachweiterbildung ist eine abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger, beziehungsweise ein Examen als Krankenpflegekraft und ein Arbeitsplatz in der Intensiv- bzw. Anästhesiepflege. Berufserfahrung ist seit 2009 meist nicht mehr erforderlich. In den meisten Bundesländern wird ein zweites staatliches Examen abgelegt, daher ist der Begriff Fachkrankenschwester respektive Fachkrankenpfleger eine geschützte Berufsbezeichnung. Grundlage dieser Weiterbildung ist die "Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für Pflegeberufe" des jeweiliges Bundeslandes.
Dauer und Aufbau
Die zweijährige Fachweiterbildung erfolgt berufsbegleitend an sogenannten Fachweiterbildungsstätten, die Krankenhäusern oder Krankenhausverbänden angeschlossen sind. Insgesamt werden bis zu 780 Stunden fachtheoretischer und 1200 Stunden fachpraktischer Unterricht, gemäß der "Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für Pflegeberufe" des jeweiliges Bundeslandes angeboten. Die Fachweiterbildung ist von Stundenzahl und Umfang her vergleichbar mit der Meister Ausbildung in handwerklichen Berufen. Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zum Studium Fachbezogener Studienfächer (Meisterstudien Zugangsberechtigung). Die Praktikumseinsätze werden von der Weiterbildungsstätte in den folgenden Einsatzgebieten geplant:
Operative Intensivstationen oder anästhesiologische Intensivstation
Neurochirurgische Intensiv- oder Herz-,Thorax-, Gefäßchirurgie-Intensivstationen, Allgemeinchirurgische oder interdisziplinäre anästhesiologische Intensivstation
Internistische Intensivstationen
Dialyseabteilung
Anästhesieabteilung: Operationssäle und Aufwachraum
Häusliche Intensivpflege
Die Einsatzgebiete können je nach Möglichkeiten des entsprechenden Krankenhauses variieren.
Ein Teil der Unterrichtsstunden wird von den hauptamtlichen Lehrpersonen in den Einsatzgebieten erteilt.
Abschluss
Die Weiterbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die aus einem praktischen, einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Statt der schriftlichen Prüfung kann auch eine dreimonatige Facharbeit geschrieben werden. Die Teilnehmer erhalten ein Prüfungszeugnis und eine Urkunde die berechtigt, die Berufsbezeichnung Gesundheits und Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie zu führen.
Geschichte der Fachweiterbildungen
Ab ca. 1950 kamen in Deutschland Forderungen nach speziell ausgebildeten Narkoseschwestern auf, wie es sie in den USA und anderen Ländern schon mehrere Jahrzehnte gab. Anfang der 1960er Jahre führten z.B. Kliniken in München und Freiburg und das Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz die ersten Anästhesielehrgänge für Pflegende durch, um den Mangel an Anästhesisten zu kompensieren.
Die erste systematische Weiterbildung über 2 Jahre begann 1964 an der Uniklinik Mainz unter der Leitung der Krankenschwester Therese Valerius und den Anästhesieprofessoren Hálmagyi und Nolte. 1974 wurde die "Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF)" gegründet, deren Vorsitzende Valerius wurde. 1976 erarbeitete die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in Zusammenarbeit mit der DGF und 3 intensivmedizinischen Berufsverbänden eine Empfehlung zur Fachweiterbildung (Muster für eine landesrechtliche Ordnung der Weiterbildung und Prüfung zu Krankenschwestern, Krankenpflegern und Kinderkrankenschwestern in der Intensivpflege - Empfehlung der DKG). Diese bildet seitdem die Grundlage für Verordnungen und Gesetze bezüglich der Fachweiterbildung.[1]
In der DDR begannen die ersten Kurse 1969, ein verbindlicher Lehrplan für eine einjährige Fachweiterbildung wurde vom Ministerrat 1983 festgelegt. Nach der Wende wurden die Fachweiterbildungen in den neuen Bundesländern weitgehend den Empfehlungen der DGF angepasst [2]
Tätigkeitsgebiete
Intensivpflege
Die Aufgaben der Intensivpflege umfasst neben der grundpflegerischen Versorgung des Patienten insbesondere die Überwachung der Vitalfunktionen, die Bedienung der Überwachungsgeräte beziehungsweise der Dialyse- und Beatmungsgeräte und die Behandlungspflege nach ärztlicher Anordnung. Hierzu gehören beispielsweise die Verabreichung von Medikamenten, Assistenz bei verschiedenen kleineren Eingriffen wie der Bronchoskopie oder Anlage eines zentralen Venenkatheters und andere Maßnahmen, wie das Anlegen einerMagensonde, das endotracheale Absaugen oder Verbandswechsel. Weitere Aufgaben sind Transportbegleitung, die psychologische Betreuung des Patienten oder seiner Angehörigen und die Sterbebegleitung. Dabei ist die Intensivpflege nicht zwangsläufig an ein klinisches Umfeld gebunden, sondern kann auch im häuslichen Bereich, beispielsweise im Rahmen
der Heimbeatmung stattfinden
Quelle Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/
wiki/Fachpflegekraft_
f%C3%BCr_Intensivpflege_
und_An%C3%A4sthesie
Suchbegriff:
Anästhesieschwester/
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