Altentherapie ist eine neue Therapieform, die sich seit etwa 2005 vor
allem auf dem Hintergrund der Demographie in Deutschland entwickelt. Sie
richtet ihr Interesse auf die sog. multimorbiden geriatrischen
Patienten, also auf die über 70-Jährigen, die zudem mindestens zwei von
fünf typischen geriatrischen Krankheitsbildern aufweisen. Solche
Patienten zählen unter Umständen zu denen, deren Pflegebedürftigkeit
ärztliche oder therapeutische Maßnahmen erfordern. Die Geriatrie als
fächerübergreifende medizinische Teildisziplin liefert den Bezugsrahmen
für Altentherapie durch ihre Aufgabe, die Folgen von Krankheiten des
alternden und alten Menschen zu mildern oder zu verzögern, um möglichst
lange dessen Eigenständigkeit zu erhalten. Die altentherapeutische
Leistung besteht darin, diesen Patienten konkrete, alltagsrelevante
Verbesserungen ihrer Lebenssituation zu ermöglichen.
Geschichte
Der demographische Wandel hat dazu geführt, dass sich Art und Qualität
des Pflege- und Therapiebedarfs in der Bevölkerungsgruppe der älteren,
alten oder hochbetagten Menschen entscheidend verändert haben.
Alte Menschen, die mit oder ohne Angehörige in ihrer angestammten
Umgebung leben (wollen), sind besonders gefährdet, ihre Selbständigkeit
in vielen Bereichen des täglichen Lebens zu verlieren. Altentherapie
setzt immer da an, wo es um Erhaltung und Förderung der
lebenspraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten geht.
Altentherapie steht damit in einer schon vor einigen Jahren begonnenen
Reihe von Versuchen, eine angemessene Antwort auf die gesellschaftliche
Entwicklung zu geben. Bund und Länder, Kostenträger und Sozialverbände,
Kirchen und Politik versuchen auf je unterschiedliche Weise, tragfähige
Konzepte für eine lange schon bekannte gesellschaftliche Herausforderung
zu entwickeln, deren Problempotential erheblich ist.
So haben sie in der Vergangenheit auf diesen Sachverhalt reagiert, indem
sie z. B. im Jahr 2005 die „Rahmenempfehlungen zur geriatrischen
Rehabilitation“ entwickelten, die 2007/2008 dann in die Anerkennung
eines neuen Konzeptes im Angebot der Gesetzlichen Krankenversicherung,
der „mobilen geriatrischen Rehabilitation“, mündete. Dem Hausarzt kommt
daher in medizinisch-therapeutischer Hinsicht wieder ein größeres
Gewicht zu, die ambulante Behandlung hat Vorrang vor der stationären und
vor allem wird angestrebt, das Rehabilitationspotential alter Menschen
zu nutzen.
In großen Teilen der Öffentlichkeit wird Demenz als typische
Alterskrankheit gesehen. Programme der Krankenkassen und der
Bundesregierung, Filme und Romane, die Demenz als den langsamen Verlust
der eigenen Persönlichkeit beschreiben, haben dazu beigetragen, dass die
eigentlichen alterstypischen Krankheiten in den Hintergrund gerieten.
Trotzdem sind es Erkrankungen vor allem aus den Bereichen Orthopädie,
Innere Medizin und Neurologie, die den alten Menschen belasten und seine
Eigenständigkeit einschränken.
Einsatzbereiche und Maßnahmen
Maßnahmen der Altentherapie sind alle Leistungen, die sich pflegerisch,
physiotherapeutisch, ergotherapeutisch und logopädisch auf solche
Patienten beziehen, die in der ärztlichen Diagnose die
indikationsspezifische Anforderungen zur Altentherapie erfüllen.
Indikationsspezifische ambulante Altentherapie kann erfolgen, wenn eine
geriatrietypische Multimorbidität sowie ein höheres Lebensalter (i. d.
R. 70 Jahre und älter) vorliegen.
Geriatrietypische Multimorbidität liegt vor, wenn die Kombination von
Multimorbidität und geriatrietypischen Befunden bzw. Sachverhalten
diagnostiziert ist. Ein Patient ist multimorbide, wenn er multiple
strukturelle oder funktionelle Schädigungen (nach ICIDH) bei mindestens
zwei behandlungsbedürftigen Erkrankungen aufweist.
Geriatrietypische Multimorbidität liegt vor, wenn die folgenden Merkmale
(auch in Kombination) im Sinne eines geriatrischen Syndroms
diagnostiziert wurden:
- Immobilität
- Sturzneigung und Schwindel
- kognitive Defizite
- Inkontinenz (Harninkontinenz, selten Stuhlinkontinenz)
-
Druckgeschwüre (Dekubitalulcerea)
- Fehl- und Mangelernährung
- Störungen im Flüssigkeits- und Elektrolythaushalt
- Depression, Angststörung
- chronische Schmerzen
- Sensibilitätsstörungen
- herabgesetzte körperliche Belastbarkeit/Gebrechlichkeit
- starke Sehbehinderung
- ausgeprägte Schwerhörigkeit
Typische Hauptdiagnosen beim geriatrischen Patienten sind:
- Zustand nach Schlaganfall
- Zustand nach hüftgelenksnahen Frakturen
- Zustand nach operativer Versorgung mit
Totalendoprothese von Hüfte und Knie
- Zustand nach Gliedmaßenamputation bei peripherer arterieller
Verschlusskrankheit oder diabetischem Gefäßleiden
Zusätzliche Faktoren, die eine altentherapeutische Behandlung
indizieren, sind das relativ hohe Risiko der Einschränkung der
Selbständigkeit im Alltag bis hin zur Pflegedürftigkeit sowie ein
relativ hohes Risiko von Krankheitskomplikationen (Thrombosen,
interkurrente Erkrankungen, Frakturen, verzögerte Rekonvaleszenz u. a.).
Einem Patienten mit Zustand nach Apoplex z. B. muss durch die Therapie
ermöglicht werden, sich in seiner Lebensumgebung wieder zurechtzufinden.
Er benötigt also nicht nur isoliert in der Praxis stattfindende
Behandlung, sondern zeitaufwendige individuelle Therapie in seiner
unmittelbaren Umgebung, die z. B. Hilfe beim Anziehen, Einkaufen,
Busfahren, Treppensteigen usw. und vor allem Kontinuität sowie
ausreichend Zeit bietet.
Die individuelle Anleitung und Begleitung durch den Altentherapeuten
während einer bestimmten Zeit des Tages in konkreten Lebenssituationen
des Patienten bietet die Möglichkeit, Therapieergebnisse zu verbessern,
die jeweiligen Techniken ziel- und situationsbezogen einzusetzen. Durch
solche gezielten altentherapeutischen Maßnahmen kann ein älterer Mensch
den erwarteten und wünschenswerten Zuwachs an physischer,
alltagspraktischer, psychischer und kognitiver Kompetenz entwickeln.
Dies geschieht unter Nutzung und unmittelbarer Erprobung, Übung und
Festigung der vom Altentherapeuten vermittelten Techniken in
alltäglichen Situationen des Patienten.
Altentherapie ist hinsichtlich des zeitlichen Aufwandes immer auf die
Tages/Ausgangssituation bezogen. Ob ergo- oder physiotherapeutisch zu
arbeiten ist, ob außerhalb der Wohnung gearbeitet wird, ob Anzieh- und
Esstraining, Rollstuhl- oder Ausdauertraining absolviert werden soll
oder ob soziale Aktivitäten verfolgt werden sollen, entscheidet sich
nach Tages- und Leistungsform des Patienten.
Gesellschaftliche Bedeutung
Der Erfolg rehabilitativer Maßnahmen bei älteren Menschen ist durch eine
Vielzahl von Studien belegt (siehe dazu schon den Überblick in
Meier-Baumgartner, Nerenheim-Duscha & Görres 1992). Diese Studien weisen
auf Rehabilitationspotenziale im Alter hin, d. h. auf die physiologische
und psychologische Kapazität zur Wiederherstellung der personalen
Ressourcen für ein selbständiges und selbstverantwortliches Leben. Der
empirisch begründete Nachweis der Rehabilitationspotenziale hat den
Gesetzgeber veranlasst, den Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“ in den
Sozialgesetzbüchern (SGB V und SGB XI) zu verankern. Die unbefriedigende
Verwirklichung dieses Grundsatzes ist auch darauf zurückzuführen, dass
viele Beteiligte keine ausreichenden Kenntnisse über die
Rehabilitationspotenziale im Alter besitzen und somit die möglichen
Effekte einer Rehabilitation bei älteren Menschen nicht korrekt
einschätzen können.
Bedarf für Altentherapie besteht, wenn als Folge einer Schädigung
Fähigkeitsstörungen oder Beeinträchtigungen des Patienten vorliegen. Die
Fähigkeitsstörungen müssen, unter Beachtung der sozialen Kontextfaktoren
(z. B. häusliches Wohnumfeld), für den Patienten alltagsrelevant sein,
d. h. sie schränken seine Selbständigkeit und Gestaltungsmöglichkeit in
den Bereichen ein, die zu den menschlichen Grundbedürfnissen gehören.
Dazu
gehören:
- Selbständigkeit beim Essen und Trinken
- Selbständigkeit in der persönlichen Hygiene
- Selbständigkeit in der Mobilität
- Selbständigkeit in der Kommunikation
- selbständige Gestaltung einer angemessenen Beschäftigung
- Selbständigkeit in der Gestaltung und Aufrechterhaltung der
sozialen Integration
Entsprechende Fähigkeitsstörungen und/oder Beeinträchtigungen sind vor
allem:
- Fähigkeitsstörungen in der Selbstversorgung (z. B.
Ernährung, Körperpflege, Exkretion), die zur Abhängigkeit von
fremder Hilfe (Pflegebedürftigkeit) führen können
- Fähigkeitsstörungen in der Fortbewegung, die ein Leben des
Patienten außerhalb seiner Wohnung verhindern und so zu dessen
sozialer Isolation führen können
- Fähigkeitsstörungen im Verhalten, z. B. als Folge einer
vorübergehenden Verwirrtheit, die zu Störungen in der
Orientierung und sozialen Integration führen können
- Fähigkeitsstörungen in der Kommunikation (z. B.
Sprachverständnis, Sprachvermögen, Hören, Sehen) mit der Folge
der Beeinträchtigung der örtlichen/räumlichen Orientierung
- Fähigkeitsstörungen in der körperlichen Beweglichkeit, die
z. B. zur Beeinträchtigung der Selbstversorgung führen können
- Fähigkeitsstörungen in der Geschicklichkeit (z. B. bei
manuellen Aktivitäten), die z. B. zu Beeinträchtigungen der
Beschäftigung oder Haushaltsführung führen können
- Fähigkeitsstörungen in der Strukturierung des Tagesablaufes,
die zu Beeinträchtigungen in unterschiedlichen Bereichen führen
können
Therapieziele
Das Therapieziel besteht darin, möglichst frühzeitig alltagsrelevante
Fähigkeitsstörungen zu beseitigen, zu vermindern oder eine
Verschlimmerung zu verhüten. Dabei wird das alltagsrelevante
Therapieziel aus den Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen
abgeleitet, die den Patienten in der selbständigen Bewältigung und
Gestaltung der Lebensbereiche beeinträchtigen, die als Grundbedürfnisse
menschlichen Daseins beschrieben werden. Der anzustrebende Grad der
Selbständigkeit ergibt sich aus der Alltagskompetenz in den
Grundbedürfnissen.
Das vorrangige Therapieziel der Altentherapie ist die dauerhafte
Wiedergewinnung, Verbesserung oder Erhaltung der Selbständigkeit bei den
alltäglichen Verrichtungen, damit ein langfristiges Verbleiben in der
gewünschten Umgebung möglich wird. Angestrebt wird dies u. a.
durch:
- Verbesserung der Mobilität
- Verbesserung der sozialen Integration
- Vermeidung/Verminderung der Abhängigkeit von Pflegepersonen
Alltagsrelevant können in diesem Zusammenhang z. B. sein:
- Erreichen der Stehfähigkeit
- Erreichen des Bett-Rollstuhl-Transfers
- Verbesserung der Rollstuhlfähigkeit
- Erreichen des Toilettenganges/persönliche Hygiene
- Selbständige Nahrungsaufnahme
- Selbständiges An- und Auskleiden
- Gehfähigkeit über mehrere Treppenstufen, Gehfähigkeit
innerhalb und außerhalb der Wohnung
- Tagesstrukturierung
- Selbständige Bewältigung von Alltagssituationen wie
Einkaufen, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel usw.
Es kommt darauf an, dass der Übergang von einem bereits bestehenden
Unterstützungsbedarf zu einem pflegerelevanten Bedarf so weitgehend wie
möglich verhindert bzw. solange wie möglich hinausgezögert wird, damit
die Menschen solange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung bleiben
können, statt in ein Alten- oder Pflegeheim umzuziehen. Das ist auch
eine zentrale Forderung des Forschungsprojektes „Möglichkeiten und
Grenzen selbständiger Lebensführung in Privathaushalten“, mit dem die
Bundesregierung im Jahr 2005 festlegte, die Aufrechterhaltung von
Selbstbestimmung und Selbständigkeit im Alltag für ältere Patienten in
den Mittelpunkt zu stellen.
Ausbildung
Im Gegensatz zu den gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen
Physiotherapeut, Ergotherapeut usw. handelt es sich bei den
Altentherapeuten um eine ungeschützte, weil nicht staatlich geregelte
Ausbildung. Das wieder führt dazu, dass inzwischen eine Vielzahl von
Angeboten zur Aus- oder Weiterbildung zum Altentherapeuten besteht, die
alle unterschiedliche Schwerpunkte setzen.
Verbindliche Standards für die Ausbildung hat die Bundesvereinigung für
Altentherapie festgelegt. Sie versucht, durch eine verbindliche
Ausbildungs- und Prüfungsordnung und eine von ihr verantwortete
Abschlussprüfung für eine einheitliche und sichere Grundlage einer neuen
beruflichen Qualifikation zu sorgen. Von ihr zertifizierte Fachschulen
bieten die Ausbildungen an und werden auch von ihr überwacht. Bisher
können solche Ausbildungen nur in Köln und Heidelberg absolviert werden.
Unter Berücksichtigung berufsqualifizierender Perspektiven sind bislang
aber keine anderen nennenswerten Initiativen entwickelt worden. Einige
Bundesländer haben die nun in ihrer Zuständigkeit liegende Altenpflege –
Ausbildung um einige Elemente ergänzt, die sich aus dem demographischen
Wandelt ergeben, aber keine adäquate Antwort auf neue berufliche
Entwicklungen geben können.
TEXT-Quelle Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/
Altentherapie
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