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Altenpfleger
Auswahl Branchen-Buchstabe
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Altenpflegerinnen und Altenpfleger pflegen und betreuen kranke bzw. alternde
Personen im Rahmen des sozialpflegerischen Berufs in der ambulanten und
häuslichen Krankenpflege beispielsweise durch Sozialstationen in deren
Wohnung oder stationär in Alten- und Pflegeheimen. Auch in Rehakliniken,
Tagesstätten und in geriatrischen Krankenhäusern kommen sie zum Einsatz,
einige sind freiberuflich tätig. Sie erbringen Tätigkeiten in der von
Erwachsenen üblicherweise vorgenommenen Selbstpflege und zum Teil in
hauswirtschaftlichen Bereichen.
Allgemeines
Die Altenpflege stellt hohe Anforderungen sowohl an die pflegerischen,
psychologischen als auch sozialen Kompetenzen. Ein Altenpfleger muss in der
Lage sein, sowohl medizinische Behandlungspflege als auch
sozialpflegerische / psychiatrische Betreuung selbstständig und im
Zusammenwirken mit anderen Berufsgruppen umzusetzen. Dabei sind die formalen
Ansprüche an Planung und Dokumentation in den Jahren seit 1995 stark
gestiegen.
Verantwortlichkeit und die Art der Tätigkeit unterscheiden sich je nach dem
Ort der Pflege:
- Sozialstationen und Pflegedienste versorgen Menschen in deren
eigener Wohnung; die Pflegenden sind dort immer nur relativ kurz
anwesend.
- Die in Heimen lebenden Menschen leiden oft an mehreren Krankheiten
gleichzeitig (Multimorbidität),
auch an schweren Formen der
Demenz.
Eine dauernde Anwesenheit von ausgebildeten Pflegekräften ist daher
notwendig.
dokumentieren, dies dient zur Abrechnung und der Information von Haus- und
Fachärzten, anderen Pflegekräften oder weiterer, mit der Therapie befassten
Personengruppen.
Berufsbild
In Deutschland war die Altenpflege bis in die 1960er Jahre ein Nebenaspekt
der Krankenpflege. Das Personal in diesem Bereich wurde, soweit es nicht
Krankenschwestern bzw. -pfleger waren, in Kursen oder Kurzlehrgängen
qualifiziert. Langsam und uneinheitlich entwickelte sich eine inhaltlich und
zeitlich umfangreichere Ausbildung. Ausgehend von der Krankenpflege, aber
auch in Abgrenzung zu ihr, entstand ein eigenständiges Berufsbild und ein
eigener Berufsethos. Der Beruf ist überwiegend ein Frauenberuf, der
Männeranteil unter Auszubildenden und Examinierten liegt seit Jahren recht
konstant unter 20 Prozent.
Über eine Änderung der Zuordnung des Berufsfeldes hin zur medizinisch
orientierten Pflege oder hin zur Sozialarbeit wird seit längerer Zeit
intensiv diskutiert.
Die Altenpflege ringt besonders in Abgrenzung zur Krankenpflege um ein
eigenständiges Berufsbild und ein anderes Aufgabenverständnis. Auch die
Terminologie unterscheidet sich zwar nur geringfügig aber signifikant. Die
Bezeichnung der zu betreuenden Personen in der Krankenhauspflege lautet
Patient; in der Altenpflege werden diese weithin als Bewohner oder mit ihrem
Namen bezeichnet. In der ambulanten Pflege gewinnt die Bezeichnung Kunde
oder Klient immer mehr an Bedeutung, da ja die Senioren individuell
ausgewählte und speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Pflege- oder
Versorgungsmaßnahmen bestellen und bezahlen. Es liegt dort dafür i. d. R.
keine ärztliche Verordnung vor.
Verwandte oder zuarbeitende Berufe sind die der Altenpflegehelferin/-er und
in der Schweiz der Fachmann Betreuung (m/f). Immer wieder diskutiert wird
die Tatsache, dass Männer in dem Berufsfeld unterrepräsentiert sind.
Tätigkeitsfelder
In der Altenpflege werden neben Alltagsaufgaben (Selbstaufgaben wie Waschen,
etc.) und medizinisch delegierten Aufgaben (Krankenpflege) einige
Tätigkeiten verrichtet, die sie deutlich von der Krankenhauspflege
unterscheiden. Die Biographie und die Gewohnheiten des Patienten werden
berücksichtigt. Dies resultiert aus der notwendigen bzw. angestrebten
Langzeit-Begleitung einer Person in ihrem privaten Umfeld. Die
Sterbebegleitung erfordert die Berücksichtigung der Grundsätze der
palliativen Pflege. Altenpflege bezieht das soziale Umfeld einer Person,
also zunächst die Familienangehörigen, in die Pflegeplanung mit ein. Die
Berücksichtigung der Gerontopsychiatrie liegt in der Häufigkeit und
Ausprägung von Alterssyndromen mit massiven Veränderungen der
Persönlichkeit.
Berücksichtigung der Biografie
In der Altenpflege liegt ein Schwerpunkt auf der Auseinandersetzung mit der
Biografie der zu pflegenden Person und die speziellen Möglichkeiten, die
sich aus ihr für die Pflege bei psychischen Veränderungen ergeben.
(Gelegentlich wird dieses Grundprinzip der Altenpflege auch
„Biografiearbeit“ genannt.)
Gerontopsychiatrie
Aufgrund ihrer speziellen Ausbildung, gerade auch im Umgang mit psychisch
veränderten Patienten, welche unter verschiedenen Schweregraden der
Demenzarten leiden, arbeiten viele Altenpfleger in allgemeinen
psychiatrischen Einrichtungen, oder in besonderen Abteilungen der Betreuung
(siehe auch Gerontopsychiatrie).
Palliative Pflege
Durch die bei Schwerkranken jenseits des 85. Lebensjahres häufige
Multimorbidität (Vorliegen mehrerer Krankheiten zugleich) und das
Voranschreiten chronischer Leiden ist die Palliativpflege ein Kernbestand
der altenpflegerischen Tätigkeiten. Pflegeziel ist dann nicht mehr die
Heilung, sondern die Erhaltung einer möglichst hohen Lebensqualität bis zum
Tod zu ermöglichen. Ist der Tod absehbar, beginnt die Sterbebegleitung.
Ausbildung
Die Altenpflegeausbildung in Deutschland
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Ausbildung zum Beruf des
Altenpflegers oder der Altenpflegerin sind in dem am 1. August 2003 in Kraft
getretenen Altenpflegegesetz (AltPflG)[1] und in der auf Grund des
Altenpflegegesetzes erlassenen Altenpflege-Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung (AltPflAPrV)[2] geregelt. Mit dem Erlass des
Altenpflegegesetzes wurde die Altenpflegeausbildung erstmals
bundeseinheitlich geregelt, nachdem das Bundesverfassungsgericht die
dahingehende Kompetenz des Bundesgesetzgebers bestätigt hatte.[3] Die
Ausbildung zu den Berufen der Altenpflegehilfe ist dagegen landesrechtlich
geregelt.
Zugangsvoraussetzung und Vergütung
Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist die mittlere Reife, eine
andere abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung oder eine
erfolgreich abgeschlossene Altenpflegehilfe-Prüfung. Wenn dabei die Note 2,5
oder besser erreicht wurde, kann direkt ins zweite Ausbildungsjahr
„eingestiegen“ werden. Es bestehen noch weitere Möglichkeiten, die
Ausbildungszeit zu verkürzen.
Auszubildende haben nach § 17 Abs. 1 AltPflG Anspruch auf eine angemessene
Ausbildungsvergütung, soweit nicht bei beruflicher Weiterbildung Ansprüche
auf Arbeitslosengeld, auf Arbeitslosengeld II oder auf Übergangsgeld nach
den für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geltenden Vorschriften
bestehen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen können
Auszubildende Ausbildungsförderung nach dem BAföG erhalten.
Struktur und Inhalt der Ausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie kann auch in Teilzeitform durchgeführt
werden und dauert in diesem Falle bis zu fünf Jahre.
Sie umfasst mindestens 2.100 Stunden Unterricht und mindestens 2.500 Stunden
praktische Ausbildung. Der Unterricht wird in einer Altenpflegeschule
erteilt, die auch die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt und die
Praxisanleitung sicherstellt; die praktische Ausbildung erfolgt mindestens
2.000 Stunden in einer Altenpflegeeinrichtung.
Während die Gesundheits- und Krankenpflege die Versorgung der gesamten
Bevölkerung einbezieht, zielt die Ausbildung in der Altenpflege auf die
Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen.
Der theoretische und praktische Unterricht in der Altenpflege ist in vier
Lernbereiche gegliedert:
1. Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege
2. Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung
3. Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen
4. Altenpflege als Beruf
Die Lernbereiche sind wiederum untergliedert in verschiedene Lernfelder.
Die praktische Ausbildung ist wie folgt gegliedert:
1. Kennenlernen des Praxisfeldes unter Berücksichtigung institutioneller und
rechtlicher Rahmenbedingungen und fachlicher Konzepte
2. Mitarbeiten bei der umfassenden und geplanten Pflege alter Menschen
einschließlich Beratung, Begleitung, Betreuung und Mitwirken bei ärztlicher
Diagnostik und Therapie unter Anleitung
3. Übernehmen selbstständiger Teilaufgaben entsprechend dem Ausbildungsstand
in der umfassenden und geplanten Pflege alter Menschen einschließlich
Beratung, Begleitung und Betreuung und Mitwirken bei ärztlicher Diagnostik
und Therapie unter Aufsicht
4. Übernehmen selbstständiger Projektaufgaben, z. B. bei der Tagesgestaltung
oder bei der Gestaltung der häuslichen Pflegesituation.
Fort- und Weiterbildung
Die Aufgaben der Altenpfleger befinden sich im Wandel. Fort- und
Weiterbildung sind in diesem Beruf erforderlich aber nicht gesetzlich
verpflichtend verankert. Verantwortung für die Beteiligung trägt zunächst
jeder Pflegende für sich. Als Leitungsaufgabe der PDL gehören sie aber zur
Verbesserung der Strukturmerkmale der Pflegequalität der jeweiligen
Einrichtung. Die PDL sollte Bildungsbedarf erkennen und die Teilnahme im
Rahmen ihres Budgets fördern. Ansprechen wird sie dies im Rahmen der
Personalentwicklungs-Gespräche.
In der Altenpflege ist durch den bis 50 % hohen Anteil nicht ausgebildeter
Kräfte auf die Fortbildung der Hilfskräfte besonders zu achten.
Themen umfassender Fortbildungen in den letzten Jahren sind:
-
Pflegeplanung,
- Pflegequalität,
- Qualitätsbeauftragte,
- Beschwerdemanagement,
- Hospizarbeit,
- Umgang mit Angehörigen.
Daneben haben die klassischen Weiterbildungen,
überwiegend von den Arbeitgebern finanziert, zu Leitungsaufgaben und
spezieller Pflege wie Gerontopsychiatrie weiter ihre Bedeutung.
Fortbildung
Fortbildung dient dazu die durch Ausbildung bzw. berufliche Tätigkeit
erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhalten und zu erweitern. Gerade
im Gesundheitswesen sind Fortbildungen auf Grund ständig neuer Erkenntnisse
in Medizin, und neuerdings auch der Pflegeforschung, sehr wichtig. Durch
Fortbildung werden keine neuen Abschlüsse erworben, es wird meist nur
erfolgreiche Teilnahme bescheinigt.
Man kann vom Ziel her verschiedene Arten von Fortbildungen unterscheiden:
- Erweiterungs-,
- Erhaltungs-,
- Anpassungs-,
- Aufstiegsfortbildungen
Eine weitere Art der Unterscheidung ist die Einteilung nach der Organisationsform:
- interne Fortbildung
- externe Fortbildung
Weiterbildung
Weiterbildung in der Pflege hat das Ziel einer Qualifizierung, um sich
beruflich weiterzuentwickeln und aufzusteigen. Die Weiterbildung endet meist
mit einer Prüfung und führt zu einer neuen Berufsbezeichnung.
Typische Weiterbildungen in der Altenpflege sind zum Beispiel:
- Lehrer für Pflegeberufe (Pflegepädagogik,
alte Bezeichnungen: Lehrschwester, Unterrichtsschwester /
-pfleger),
- Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 80
SGB XI
-
Geprüfte Fachkraft zur Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit
(Mittlere Ebene des betrieblichen Pflegemanagements; alte – zum Teil die
geläufigere – Bezeichnung: Stations- (SL) oder Wohnbereichsleitung
(WBL))
- Geprüfte Fachkraft Gerontopsychiatrie
- Fach(alten)pfleger für (Allgemein)-Psychiatrie
-
Pflegedienstleitung (Weiterbildung bzw. Studium)
Gleichartige Weiterbildungen unterscheiden sich oft in der Dauer und den
Kosten der Veranstaltungen. Die Verpflichtung zur Kostenübernahme muss
jeweils im Einzelnen geprüft werden. Arbeitgeber unterstützen Mitarbeitende
dabei sinnvollerweise.
Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten für die Kosten bestimmter
Weiterbildungen, beispielsweise Meister-BAföG, Stipendium von der
Robert-Bosch-Stiftung.
Die Voraussetzungen zur Teilnahme, zu erteilender Unterricht, erforderliche
ausbildungsbezogene Praktika sind in der Regel durch eine staatliche
Ausbildungs- und Prüfungsordnung oder durch den Verkaufsprospekt (private
Veranstalter) beschrieben.
Studium
- Studiengänge in Pflegemanagement, Pflegepädagogik oder Pflegewissenschaft
- Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen
Geschichte
Die Altenpflege ist ein relativ junger Beruf, verglichen mit der
Krankenpflege. Bis in die 1920er-Jahre hinein wurden dauerhaft
pflegebedürftige, alte Menschen und Demenzkranke in so genannten
Siechenheimen untergebracht oder in Altenheimen, die teilweise in
katastrophalem Zustand waren. Die Pflege in den wenigen Heimen oblag
überwiegend Personen, die keine fachliche Ausbildung hatten, sondern sich
aus Mildtätigkeit und anderen Gründen zu dieser Tätigkeit bereit erklärten.
Ausgebildete Krankenschwestern gab es hier bis zum Ende der 1950er Jahre
hingegen kaum. Diese waren vor allem in der Leitungsebene beschäftigt.
Examinierte Pfleger waren für die Träger der Einrichtungen in der
hergebrachten Dauerpflege „zu teuer“ oder sie konnten für die Tätigkeiten
nicht motiviert werden.
In den 1960er Jahren erfolgte eine Ausbildung in staatlich nicht geregelten
Kursen oder Kurzlehrgängen. Nach und nach erließen einzelne Bundesländer
Ausbildungsordnungen und Lehrpläne für zunächst einjährige, später bis zu
dreijährige Ausbildungsgänge. Dabei kam es zu einer sehr uneinheitlichen
Ausbildungslandschaft. Bis ins Jahr 2003 gab es in den 16 Bundesländern 17
verschiedene Ausbildungsregelungen (Landesalten-pflegegesetze).
Die 1950er Jahre
In den 1950er Jahren gab es relativ wenige Alten- und Siechenheime.
Altenpflege war fast ausschließlich Familienpflege. Die Kapazitäten reichten
bald nicht mehr aus, weil es im Laufe der Nachkriegsjahre und des
Wirtschaftswunders immer mehr alte und behinderte Menschen gab, um die sich
keine Familie kümmern wollte oder konnte. Beide Weltkriege und die
industrielle Revolution hatten vielerorts die früheren Familienstrukturen
zerstört. Die Leiter dieser Heime suchten nun dringend neue Mitarbeiter.
Krankenschwestern gab es nicht genug und außerdem waren diese relativ teuer.
Für die Altenpflege wurden v. a. weibliche Arbeitskräfte als Hilfskräfte
gesucht. Diese waren leichter zu finanzieren und sollten sich angeblich
aufgrund all der „typisch weiblichen Eigenschaften“ auch ohne Ausbildung um
alte Menschen kümmern. Ende der 1950er Jahre begannen einige konfessionelle
Einrichtungen, für ihre Altenpfleger betriebsinterne Schulungen
durchzuführen. Weil die soziale Not alter Menschen und damit auch die Zahl
der Heime immer weiter zunahm, entstanden erste konfessionelle und später
auch kommunale Ausbildungsstätten. Die Lehrgangsdauer betrug wenige Wochen
bis maximal 6 Monate.
Die 1960er Jahre
In den 1960er Jahren wurde die Pflege alter Menschen erstmals zu einem
politischen Thema und auf Länderebene gab es Ende der 1960er Jahre erstmals
Prüfungsordnungen für diesen neuen, sozialpflegerisch orientierten Beruf des
Altenpflegers.
Die 1970er Jahre
In Baden-Württemberg und anderen Ländern gab es in den 1970er Jahren eine
landesweite Regelung zu einer 1,5-jährigen Ausbildung. Ein Teil dieser Zeit
war Tätigkeit/Praktikum ohne Unterricht, das so genannte
Anerkennungspraktikum. Das Berufsverständnis der Altenpflege bildete sich
damals aus einer Mischung aus Lebensbegleitung, medizinischer Betreuung,
Hauswirtschaft, Hotelservice und individueller Kundenbetreuung.
In den 1970er Jahren wurde u. a. als Berufsverband der DBVA (Deutscher
Berufsverband für Altenpflege) gegründet und erste Entwürfe für ein
Berufsbild veröffentlicht.
Die 1980er Jahre
Der Ausbildungsgang in fast allen Bundesländern wurde auf 2 Jahre verlängert
und von den Inhalten her erweitert.
Vom DBVA wurde ein Berufsbild für staatlich anerkannte Altenpfleger
formuliert und die Ausbildungs-konzeption nochmals erweitert. Seit Ende der
80er Jahre hat sich die Bezahlung der Altenpfleger nach BAT wie bei den
Gesundheits- und Krankenpflegern durchgesetzt. Der große Teil der privaten
Heime als Arbeitgeber richtet sich aufgrund der Marktsituation
(Personalmangel) ebenfalls (in weiten Teilen) danach.
Die 1990er Jahre
In Baden-Württemberg und anderen Ländern sind nun mindestens 2890
Praxisstunden und 1760 Schulstunden in den Fächern Religionslehre, Deutsch,
Berufs- und Rechtskunde, Gerontologie, Gesundheits- und Krankheitslehre,
Arzneimittellehre, Psychiatrie, Ernährungslehre, Alten- und Krankenpflege,
Aktivierung und Rehabilitation, Praxis in der Altenpflege und evtl. weiteren
Wahlfächern oder Arbeitsgemeinschaften (z. B. Datenverarbeitung,
Seniorentanz) verpflichtend. Vorgeschriebene Praktika bilden den Großteil
der „Lehrzeit“, die stark an das duale System angelehnt ist. Die meisten
Praktika werden in den Pflegeheimen absolviert, weitere in Altenheimen, in
der offenen und ambulanten Altenhilfe (z. B. Sozialstation, Beratungsstelle)
sowie im Krankenhaus und bei der psychiatrischen Versorgung. In
Baden-Württemberg gibt es 1997 etwa 6000 Schüler. Waren es vor 1980 pro Jahr
unter 300 Teilnehmer, so stieg die Schülerzahl danach ständig.
Erst Ende der 1990er Jahre kommt es bundesweit zur Durchsetzung der
dreijährigen Ausbildung und dazu, dass Altenpflegekräfte wie Gesundheits-
und Krankenpflegekräfte medizinische Behandlungspflege im Arztauftrag
durchführen können (Injektion usw.). Auch in Sozialstationen werden nun
dreijährig ausgebildete Altenpfleger eingestellt.
Durch die von der Pflegeversicherung gesicherte Finanzierung werden seit
1995 viele ambulante Dienste neu gegründet. Sie benötigen Fachkräfte, um die
mit den Kassen vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Daneben
bieten illegal beschäftigte Ausländer (überwiegend aus den östlichen
Nachbarländern) seither ein neues Feld der Altenpflege; neben den
vorhandenen Institutionen wird quasi als Aupairleistung (Unterkunft im
Haushalt) eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung im Auftrag der Angehörigen zuhause
geleistet. Diese setzen dafür den Barbetrag aus der Pflegeversicherung als
Taschengeld (Lohnersatz) ein. Diese Frauen aus Polen und Tschechien arbeiten
in der Regel ohne Ausbildung und ohne standardisierte Qualitätsnormen und
ohne den Schutz eines nachprüfbaren Vertrags. In relativ wenigen Fällen wird
dort die – etwas teurere – Möglichkeit legaler Beschäftigung (über die
Bundesagentur für Arbeit vermittelt) genutzt (Ausländische Haushaltshilfe).
In den Pflegeheimen kommt es zu einer Veränderung der Krankheitsausprägung
der neu aufgenommenen Heimbewohner. Die Pflegestationen betreuen nun zu
einem großen Teil (70–80 %) an Demenz erkrankte alte Menschen, ohne als
psychiatrisches Krankenheim ausgestattet zu werden.
Die 2000er Jahre
Die Altenpflegeausbildung wurde durch das Altenpflegegesetz vom 17. November
2000 in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 bundeseinheitlich
geregelt und wird rechtlich zu den „anderen“ Heilberufen gezählt. Die
Ausbildungsdauer wurde von zwei auf drei Jahre verlängert. Die praktische
Ausbildung kann sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich
durchgeführt werden. Auch die Weiterbildung der Unterrichtskräfte und des
Managementpersonals (vgl. Pflegedienstleitung) wird, zwar nicht
bundeseinheitlich, durch die Einrichtung von Hochschul-studiengängen
verbessert.
Im Jahr 2013 lag der Durchschnittsverdienst einer examinierten
Altenpflegekraft bei 2568 Euro im Westen bzw. 1945 Euro in den östlichen
Bundesländern.[4]
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TEXT-Quelle Wikipedia
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